Rechtsprechung
BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und damit zusammenhängende Vergütungsansprüche - Beschäftigung als Montageschlosser bei einem Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Neueinstellung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 18.07.1985 - 8 Ca 10508/84
- LAG Köln, 17.04.1986 - 3 Sa 1155/85
- BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Papierfundstellen
- BAGE 55, 206
- ZIP 1988, 187
- NZA 1988, 541
- BB 1988, 207
- DB 1988, 54
- DB 1989, 54
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 26.11.1975 - 5 AZR 337/74
Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt …
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Die wirtschaftliche Abhängigkeit der beherrschten Konzerngesellschaft begründet zwar Einflußmöglichkeiten der Konzernobergesellschaft, sie macht diese jedoch nicht zum Arbeitgeber (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 b der Gründe;… Karamarias, aaO, S. 355).Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts erörtert, ob der Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, mit der er sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung des unmittelbaren Arbeitgebers wehre, auch die Berechtigung von Maßnahmen des mittelbaren Arbeitgebers im Hinblick auf seinen Arbeitsplatz angreifen könne (BAGE 27, 341, 348 [BAG 26.11.1975 - 5 AZR 337/74] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 2 a der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht, zu IV der Gründe).
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Der Senat hat seine Rechtsprechung zum Annahmeverzug bei unwirksamer Arbeitgeberkündigung mit Urteil vom 9. August 1984 (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB) für die außerordentliche Kündigung sowie mit Urteil vom 21. März 1985 (- 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) für die ordentliche Kündigung geändert. - BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Der Senat hat seine Rechtsprechung zum Annahmeverzug bei unwirksamer Arbeitgeberkündigung mit Urteil vom 9. August 1984 (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB) für die außerordentliche Kündigung sowie mit Urteil vom 21. März 1985 (- 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) für die ordentliche Kündigung geändert.
- BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 911/78
Fernauslösung
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Das Bundesarbeitsgericht hat aus diesem Grunde entschieden, daß Fernauslösungen nach dem Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs- und Ortsnetzbaus und des Kabelbaus vom 9. April/18. Juli 1974 (BMTV) nicht zum Arbeitsentgelt gehören (BAG Urteile vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG und BAGE 43, 87 = AP Nr. 12 zu § 2 LohnFG). - BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 598/80
Fernauslösung
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Das Bundesarbeitsgericht hat aus diesem Grunde entschieden, daß Fernauslösungen nach dem Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs- und Ortsnetzbaus und des Kabelbaus vom 9. April/18. Juli 1974 (BMTV) nicht zum Arbeitsentgelt gehören (BAG Urteile vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG und BAGE 43, 87 = AP Nr. 12 zu § 2 LohnFG). - BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bei der Behandlung von im einzelnen unterschiedlich gelagerten Durchgriffsproblemen darauf abstellt, ob die Rechtsform der Gesellschaft objektiv rechtsmißbräuchlich verwendet worden ist bzw. das Berufen auf die rechtliche Selbständigkeit der Gesellschaft gegen Treu und Glauben bzw. gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGHZ 68, 312, 315; 95, 330, 334 f. [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; vgl. auch BSG NJW 1978, 2527, 2528) [BSG 26.01.1978 - 2 RU 90/77]. - BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57
Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Sind darüber hinaus, wie der Kläger vorgetragen hat, Neueinstellungen von Leiharbeitnehmern in der Sperrfrist des § 9 Nr. 3 AÜG konsequent jeweils von der anderen Gesellschaft vorgenommen worden als derjenigen, die den Leiharbeitnehmer zuvor beschäftigt hatte, so widerspricht die Berufung auf die förmliche Verschiedenheit der beiden Gesellschaften objektiv dem Zweck der Rechtsordnung und verstößt damit gegen Treu und Glauben (BGHZ 31, 258, 271), so daß das Handeln der GmbH der Beklagten zuzurechnen ist. - BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1982 (BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 3 b der Gründe) und vom 22. Mai 1986 (- 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern) ausgeführt, das Kündigungsschutzgesetz sei nicht konzernbezogen. - BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1982 (BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 3 b der Gründe) und vom 22. Mai 1986 (- 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern) ausgeführt, das Kündigungsschutzgesetz sei nicht konzernbezogen. - BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75
Haftungsdurchgriff bei unterkapitalisierter GmbH
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bei der Behandlung von im einzelnen unterschiedlich gelagerten Durchgriffsproblemen darauf abstellt, ob die Rechtsform der Gesellschaft objektiv rechtsmißbräuchlich verwendet worden ist bzw. das Berufen auf die rechtliche Selbständigkeit der Gesellschaft gegen Treu und Glauben bzw. gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGHZ 68, 312, 315; 95, 330, 334 f. [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]; vgl. auch BSG NJW 1978, 2527, 2528) [BSG 26.01.1978 - 2 RU 90/77]. - BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81
Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag
- BAG, 17.02.1981 - 1 ABR 101/78
Betriebsaufspaltung - Betriebsänderung
- BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77
Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer - …
- BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 702/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines …
- BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 57/81
- ArbG Oberhausen, 09.04.1985 - 2 Ca 83/85
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05
Kündigungsfrist und Klagefrist
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2009 - 2 Sa 132/09
Europarechtswidrige Kündigungsfrist
Dementsprechend muss er von diesem Zeitpunkt an bis zum Ablauf der rechtlich gebotenen Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz einrichten und ihm Arbeit zuweisen, will er nicht in Annahmeverzug geraten (BAG - 2 AZR 280/86 -, BAG vom 28.05.1998 - 2 AZR 496/97 -). - LAG Schleswig-Holstein, 10.12.2003 - 3 Sa 395/03
Annahmeverzug, Arbeitsangebot; Mitwirkungshandlung; funktionsfähiger …
Der Arbeitgeber muss mithin dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm die Arbeit zuweisen (BAG v. 09.04.1987 - 2 AZR 280/86 = AP Nr. 1 zu § 9 AÜG).Dementsprechend muss er von diesem Zeitpunkt an bis zum Ablauf der rechtlich gebotenen Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz einrichten und ihm Arbeit zuweisen, will er nicht in Annahmeverzug geraten (BAG v. 09.04.1987 - 2 AZR 280/86 unter B I 2).
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 15 Sa 51/04
Kein Wechsel des Betriebsinhabers wenn die Ehefrau des Geschäftsinhabers nach …
Auch der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, der dem Arbeitnehmer unberechtigt kündigt, indem eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 09. April 1987 - 2 AZR 280/86, BAGE 55, 206 = AP Nr. 1 zu § 9 AÜG; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10. Dezember 2003 - 3 Sa 395/03, EzA - Schnelldienst Nr. 2/2004 S. 8). - BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 496/97
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung mit unzutreffender …
Im Gegensatz zur Ansicht des Landesarbeitsgerichts hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 280/86 - (AP Nr. 1 zu § 9 AÜG , zu B I 2 der Gründe) erkannt, der Arbeitgeber gerate über § 296 BGB bei Unterlassung der Zuweisung von Arbeit auch dann in Annahmeverzug, wenn seine Kündigung zwar grundsätzlich wirksam sei, er aber eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt habe. - BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93
Arbeitnehmerüberlassung und Nachversicherung - Abgrenzung selbstständiger und …
Dieser setzt ihn nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie seine eigenen Arbeitnehmer ein (BAGE 55, 206, 211 f. = AP Nr. 1 zu § 9 AÜG, zu II 2 a der Gründe). - LAG Köln, 18.08.2010 - 9 Sa 148/10
Kündigung- Unterschlagung - Bargeld - Organisationspflicht
Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Kündigung des Arbeitgebers zwar grundsätzlich wirksam ist, der Arbeitgeber jedoch eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt hat (vgl. BAG, Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 280/86 - HWK-Krause, Arbeitsrechtskommentar, 3. Aufl., § 615 BGB Rdn. 37). - LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 161/10 Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Kündigung des Arbeitgebers zwar grundsätzlich wirksam ist, der Arbeitgeber jedoch eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt hat (vgl. BAG, Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 280/86 - HWK-Krause, a.a.O., § 615 BGB Rdn. 37).
- LAG Sachsen, 27.05.2004 - 5 Sa 250/03
Rechtswirksamkeit außerordentlicher Kündigungen; Verletzung arbeitsvertraglicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 17.10.1988 - 11 Sa 145/88 BAG DB 1988 S. 54 ; 1979 S. 851; 1977 S. 1273; BAG DB 1983 S. 2420 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG; BGH DB 1980 S. 347 = NJW 1980 S. 452; BSG EzAÜG Nr. 86; BSG BB 1988 S 183 ff.; LAG Köln EzAÜG Nr. 150; LAG Bremen EzAÜG Nr. 119; LAG.